Den Mehrweg beschreiten – ohne versteckte Kosten

Mehrwegpfand

Die Nutzung von Mehrwegverpackungen bringt viele Vorteile mit sich, doch gibt es auch hier einen kleinen Wermutstropfen: das Mehrwegpfand. Häufig wird beim Verleih von Mehrwegschalen ein Pfand erhoben, damit bei Nichtrückgabe der Behälter keine zusätzlichen Kosten für die Ersatzbeschaffung entstehen. Was erst einmal gut klingt, bringt auch Herausforderungen und Nachteile mit sich.

Pfand ist kein regulärer Umsatz, aber dennoch umsatzsteuerpflichtig. Daher muss Pfand auf einem separaten Konto geführt und abgerechnet werden, er ist eine Verbindlichkeit gegenüber der Kundschaft. Erst bei Rückzahlung des Pfandbetrages an die Kundinnen und Kunden kann eine Entgeltminderung verbucht und die Umsatzsteuer erstattet werden.1

Sowohl dann, wenn Pfandgeld bar gezahlt und zurückgefordert wird als auch dann, wenn Pfandzahlungen digital abgewickelt werden, können zusätzliche Kosten entstehen. Bargeld muss ggf. bei der Bank gegen Gebühr abgeholt und eingezahlt werden. Bei digitalen Pfandzahlungen, z. B. via Kreditkarte, wird von den Zahlungsabwicklern vielfach ein Prozentsatz am Gesamtbetrag des Zahlvorgangs verlangt; auch am Pfand, obwohl das keinen echten Umsatz darstellt.

Mit der Erhebung von Pfand wird keine Frist zur Rückgabe der Behälter gesetzt. Bleiben die Mehrwegschalen lange bei der Kundschaft, wird ein größerer Vorrat gebraucht, wodurch höhere Anschaffungskosten entstehen. Bei kurzen Leihfristen können Behälter häufiger verliehen werden, das ist für die positive Umweltwirkung besonders wichtig. Denn weniger Behälter bedeuten, dass weniger Ressourcen für ihre Herstellung benötigt werden.

Muss zusätzlich zu den Kosten für Speisen und Getränke ein Pfand gezahlt werden, kann das Kundinnen und Kunden abschrecken. Das kann dazu führen, dass statt den Mehrwegschalen Einweg-Verpackungen gewählt werden oder im schlimmsten Fall gar nicht gekauft wird, weil das Geld nicht für Speisen und Getränke plus Pfand ausreicht. Dadurch würde wertvoller Umsatz verloren gehen.

Unabhängige Pfandlösungen wie die Mehrweg-App können unkompliziert und ohne großen Aufwand Abhilfe schaffen und Nachteile aus der Mehrwegnutzung ausräumen.

1 Für weitere Informationen: Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes – Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE), Abschnitt 10.1 Entgelt Abs. 8, S. 399. Abrufbar unter: Bundesfinanzministerium – Umsatzsteuer-Anwendungserlass – konsolidierte Fassung (Stand 03.02.2023).

Mehrweg-App

Die Mehrweg-App ermöglicht Mehrwegausleihen ohne Pfand und bietet zugleich Ersatz bei Verlusten von Behältern. Sie ist kostenlos, unverbindlich und nicht an ein bestimmtes Mehrweg-Sortiment gebunden – sie ist also eine ideale Ergänzung zu den Häppy Box Mehrweg-Verpackungen.

Mit der App können Mehrwegbehälter 14 Tage kostenfrei geliehen werden. Statt anschließend direkt hohe Ersatzzahlungen von Kundinnen und Kunden zu verlangen, kann die Ausleihfrist gegen eine geringe Gebühr verlängert werden. Das funktioniert vollständig automatisiert und erfordert keine zusätzliche Arbeit der Verleihenden. Wird das Mehrweggeschirr auch nach 10 Wochen nicht zurückgebracht, werden pro Behälter 5 Euro erstattet, ebenfalls automatisch.

Zur Ausleihe der Mehrwegbehälter muss lediglich deren Anzahl in der Mobile-App eingetragen und ein QR-Code aus der App des Ausleihenden gescannt werden. Optional können auch Speisen und Getränke mit der App bezahlt werden. Ein zugehöriges Webportal macht die Verwaltung der Behälter besonders einfach. Statistiken zur Ausleihe und Trendanalysen helfen zudem dabei, Behälterbedarfe im Blick zu behalten.

Zusätzliche Features wie ein Newsfeed, in dem zum Beispiel über Tages- und Wochenangebote informiert werden kann, und die gratis Eco-Bonification machen diese Pfandlösung noch attraktiver und nachhaltiger. Denn die App ist nicht nur vollumfänglich CO2-kompensiert, pro Nutzung wird zudem 1 kg CO2 an ein zertifiziertes Klimaschutzprojekt gespendet – ohne Zusatzkosten oder Mehraufwand.

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